Schwerpunktschule für Hören und Kommunikation:
Große Klassen, hallende Räume ohne Schalldämmung, LehrerInnen sowie SchülerInnen wissen nichts über das Thema „Hörschädigung“ – das ist für viele mit einer Hörschädigung an Regelschulen der Alltag.
Unsere Stadtteilschule Hamburg-Mitte ist seit über vierzig Jahren die einzige Schule im norddeutschen Raum, die hörgeschädigten SchülerInnen eine besondere Form der Inklusion bietet. Neben kleinen Lerngruppen mit in der Regel maximal 15 bis 18 SchülerInnen bietet unsere Schule gegenüber anderen Regelschulen eine Reihe weiterer Vorteile für Lernende mit einer Hörschädigung.
Inklusionsklassen für hörgeschädigte SchülerInnen gibt es an der Stadtteilschule Hamburg-Mitte an unserem Schulstandort Lohmühle bereits ab Jahrgang 5. Sie werden von der Sekundarstufe bis zur gymnasialen Oberstufe von uns begleitet.
Bereits seit dem Schuljahr 2014/2015 gibt es bei uns in enger Zusammenarbeit mit der Elbschule eine bilinguale Klasse, in der auch auch gehörlose SchülerInnen inklusiv beschult werden. Unterrichtet wird von zwei Lehrkräften simultan in Laut- und Gebärdensprache.
Vorstellungsfilm | 3Sat-Reportage:
Wir sehen unsere SchülerInnen individuell! Mit über fünfzig Schülerinnen und Schülern ist die Gruppe derer, die nicht oder anders hören, groß. Das ermöglicht ein gemeinsames Arbeiten an den alltäglichen Herausforderungen, um das Leben und Lernen an unserer Schule für alle gewinnbringend gestalten zu können:
■ Halbjährlich treffen sich alle hörgeschädigten SchülerInnen der Schule zu einer Vollversammlung, um Neuigkeiten und Herausforderungen zu besprechen sowie eine Interessensvertretung zu wählen.
■ Lehrkräfte und Nicht-Hörgeschädigte werden über die Bedingungen und Probleme einer Hörschädigung aufgeklärt. Dieses geschieht in Zusammenarbeit und mit Fortbildungen.
■ Um Chancengleichheit zu gewährleisten, wird ein individueller Nachteilsausgleich erstellt, der für den alltäglichen Unterricht und vor allem für die Abschlussprüfungen bedeutsam ist.
■ Im Bereich der Ausbildungs- und Studienorentierung wird in Zusammenarbeit mit der Elbschule und weiteren Kooperationspartnern speziell ausgerichtete Informationsveranstaltungen angeboten.
■ Zwei AnsprechpartnerInnen für den Fachbereich Hören und Kommunikation stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und sind für die pädagogischen und organisatorischen Belange zuständig.
■ Für ältere Schülerinnen und Schüler, die weiter entfernt wohnen, gibt es die Möglichkeit, in betreute Wohngruppen einzuziehen. Wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns.
■ Die Zahlen der SchülerInnen sind pro Lerngruppe auf ca. 15 bis 18 begrenzt.
■ Kommuniziert wird über Höranlagen, die transportabel sind und in allen Klassen- und Fachräumen verwendet werden.
■ Smartboardtafeln werden zur Mitschrift von wichtigen Unterrichtsinhalten eingesetzt und erleichtern es somit, den Unterricht zu verstehen und zu verfolgen.
■ Eine besondere Schallisolierung (Teppichböden, Wand- und Deckenverkleidung) dämpft Nebengeräusche und erleichtert die Wahrnehmung des Wesentlichen.
■ Gehörlose SchülerInnen werden durch GehörlosenpädagogInnen im Team mit einer Lehrkraft unterstützt.
■ Um Chancengleichheit zu gewährleisten, wird ein individueller Nachteilsausgleich erstellt, der für den alltäglichen Unterricht und vor allem für die Abschlussprüfungen bedeutsam ist.
Aufnahmebedingungen für hörgeschädigte SchülerInnen:
Als Stadtteilschule können wir in der Mittelstufe SchülerInnen aller Leistungsspektren aufnehmen und erwarten daher keinen bestimmten Notendurchschnitt.
Für die Aufnahme an unserer Gymnasialen Oberstufe unserer Stadtteilschule-Mitte muss das Abschlusszeugnis der 10. Klasse einen entsprechenden Notendurchschnitt aufweisen. Ist dieser Notendurchschnitt nur knapp verfehlt, kann ein Ausnahmeantrag hinsichtlich der Vorbeschulung und Anerkennung der Hörschädigung gestellt werden.
Interessierte SchülerInnen aus dem Hamburger Umland müssen einen Wechsel an unsere Schule mit der Landesschulbehörde abstimmen. Es muss der spezielle sonderpädagogische Förderbedarf nachgewiesen werden. Für SchülerInnen aus Schleswig-Holstein gibt es ein Gastschulabkommen. Ein Wechsel von Schleswig-Holstein nach Hamburg muss daher ebenfalls mit der dortigen Schulbehörde und mit dem Landesförderzentrum für Hören und Kommunikation in Schleswig abgestimmt werden.
Nutzen Sie auch auch unsere Infomaterialien:
■ Gymnasiale Oberstufe der STS HH-Mitte für hörgeschädigte SuS (Infobroschüre)
■ Unsere Angebote für Hörgeschädigte SchülerInnen (Info-Flyer)
Unsere Ansprechpartner für Sie sind:
Stephanie Mena-Nunez | Mail: stephanie.menanunez@sts-hhmitte.de
Merve Karabulut | Mail: merve.karabulut@sts-hhmittemitte.hamburg.de