Gemeinsames Lernen in der Mittel-/Oberstufe

In unseren Inklusionsklassen für Hörgeschädigte lernen hörgeschädigte und nicht-hörgeschädigte SchülerInnen gemeinsam. Die Lerninhalte und Abschlüsse sind die gleichen wie in den Regelklassen. Die Bedingungen, die hörgeschädigte SchülerInnen bei uns vorfinden, sind ihren Bedürfnissen angepasst. Dieses bedeutet:


■ Die Zahlen der SchülerInnen sind pro Lerngruppe auf ca. 15 bis 18 begrenzt.

■ Kommuniziert wird über Höranlagen, die transportabel sind und in allen Klassen- und Fachräumen verwendet werden.

 Elektronische Tafeln (SMARTboards) werden zur Mitschrift von wichtigen Unterrichtsinhalten eingesetzt und erleichtern es somit, den Unterricht zu verstehen und zu verfolgen.

 Eine besondere Schallisolierung (Teppichböden, Wand- und Deckenverkleidung) dämpft Nebengeräusche und erleichtert die Wahrnehmung des Wesentlichen.

 Gehörlose SchülerInnen werden in jeder Stunde durch GehörlosenpädagogInnen im Team mit einer Lehrkraft unterrichtet.

 Um Chancengleichheit zu gewährleisten, wird ein individueller Nachteilsausgleich erstellt, der für den alltäglichen Unterricht und vor allem für die Abschlussprüfungen bedeutsam ist.


Aufnahmebedingungen für hörgeschädigte SchülerInnen:

Als Stadtteilschule können wir in der Mittelstufe SchülerInnen aller Leistungsspektren aufnehmen und erwarten daher keinen bestimmten Notendurchschnitt.

Für die Aufnahme an unserer Gymnasialen Oberstufe unserer Stadtteilschule-Mitte muss das Abschlusszeugnis der zehnten Klasse einen entsprechenden Notendurchschnitt aufweisen. Ist dieser Notendurchschnitt nur knapp verfehlt, kann ein Ausnahmeantrag hinsichtlich der Vorbeschulung und Anerkennung der Hörschädigung gestellt werden.

Interessierte SchülerInnen aus dem Hamburger Umland müssen einen Wechsel an unsere Schule mit der Landesschulbehörde abstimmen. Es muss der spezielle sonderpädagogische Förderbedarf nachgewiesen werden. Für SchülerInnen aus Schleswig-Holstein gibt es ein Gastschulabkommen. Ein Wechsel von Schleswig-Holstein nach Hamburg muss daher ebenfalls mit der dortigen Schulbehörde und mit dem Landesförderzentrum für Hören und Kommunikation in Schleswig abgestimmt werden.